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Regeln für die Nutzung der iPads (einfache Sprache)

Nutzung des iPads

a.) Wir dürfen das iPad nur für schulische Zwecke benutzen und nur dann, wenn die Lehrkraft oder unsere Eltern es erlauben.

b.) Die Lehrperson kann uns die Nutzung des iPads vorübergehend verbieten, wenn wir gegen die Regeln verstoßen.

c.) Wenn wir im Unterricht ein Video anschauen, benutzen wir Kopfhörer oder Untertitel.

 

Aufgaben der Schülerinnen und Schüler

a.) Wir nehmen das iPad jeden Tag vollständig aufgeladen und funktionsfähig mit in den Unterricht.

b.) Wir haben immer Kopfhörer dabei.

c.) Wir sorgen dafür, dass genügend freier Speicherplatz auf unserem Gerät verfügbar ist (mindestens 25GB).

d.) Wir bewahren das iPad in der Pause sorgfältig und sicher auf (z.B. in der Schultasche oder im Spind).

e.) Wir behandeln das iPad pfleglich und reinigen es regelmäßig mit einem Microfasertuch.

 

Inhalte, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und Sicherheit

a.) Wir machen keine Aufnahmen von anderen Personen, es sei denn, sie haben ausdrücklich zugestimmt. Aufnahmen dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden.

b.) Wir achten immer auf das Urheberrecht und den Datenschutz.

c.) Wir laden keine privaten Dateien über das Schulnetz oder den schulischen Internetzugang herunter.

d.) Die RWR Dortmund übernimmt keine Verantwortung für die auf den Tablets gespeicherten Daten.

 

Haftung

a.) Die Schule übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des iPads.

b.) Wenn das iPad kaputt geht oder verloren geht, müssen wir es der Klassenlehrerin oder den Eltern melden.

 

Befugnisse der Schule

a.) Wenn auf dem iPad verbotene Inhalte gefunden werden, müssen wir diese löschen.

b.) Die Schule kann unsere Verbindungsdaten auswerten und das iPad kontrollieren.