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Lizenzvereinbarungen zur iPad Nutzung (Leihvertrag)

Die einzelnen Lizenvereinbarungen finden Sie auf dieser Seite. Sie finden diese auch als DGS-Video und in einfacher Sprache. 

Bei weiteren Fragen dazu können Sie sich gerne bei uns melden. 

Präambel

Das mobile Endgerät wird der Schülerin oder dem Schüler (Entleiher) zur Verfügung gestellt. Daher sind die Vertragsbedingungen, im Falle der Minderjährigkeit der Schülerin oder des Schülers mit den Erziehungsberechtigten (gesetzlich Vertretenden), genau zu lesen. Bei Unklarheiten sprechen Sie mit der in der Schule verantwortlichen Person.

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Die Lizenzvereinbarung gibt es auch auf ukrainische Gebärdensprache!

1. Ausgabe (Leihgabe)

Der Verleiher stellt jeweils die folgende Ausstattung zur Verfügung:

iPad, Tastatur, Stift, Ladegerät 

Das Endgerät befindet sich in dem aus der Anlage (Pkt. 8) ersichtlichen Zustand.

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2. Leihdauer

Die Ausleihe beginnt mit der Ausgabe des mobilen Endgeräts nach den Osterferien 2023 und endet  mit Ablauf des letzten Tages der Schülerin oder des Schülers an dieser Schule.

Die Schülerin oder der Schüler hat das Endgerät mit Zubehör unverzüglich nach Ablauf der Leihdauer in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

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3. Zweckbestimmung der Nutzung der mobilen Endgeräte

Das mobile Endgerät wird der Schülerin oder dem Schüler für schulische Zwecke zur Verfügung gestellt.

Für die Einhaltung der Zweckbestimmung der Nutzung ist die/der Erziehungsberechtigte bzw. sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich, soweit diese hierauf Einfluss nehmen können.

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4. Ansprüche, Schäden und Haftung

Das mobile Endgerät bleibt auch nach dem Verleih Eigentum des o. g. Verleihers.

Das mobile Endgerät ist pfleglich zu behandeln. Der Verlust oder die Beschädigung des Gerätes ist dem Verleiher über die schulische Ansprechperson unmittelbar anzuzeigen.

Gehen der Verlust bzw. die Beschädigung auf eine dritte Person zurück, die nicht Vertragspartner ist, so sollte in Rücksprache mit der Schulleitung Anzeige bei der Polizei erstattet werden.

Kosten für die Beseitigung von Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden sind, werden dem Entleiher in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Ersatz bzw. Reparatur besteht nicht.

Die Geräte sind nicht über den Verleiher versichert. Der Abschluss einer Versicherung obliegt dem Entleiher und wird empfohlen.

Der Entleiher verpflichtet sich für ausreichenden Diebstahlsschutz zu sorgen.

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5.1 Beachtung geltender Rechtsvorschriften (Verhaltenspflichten)

Der Entleiher ist für den sicheren und rechtmäßigen Einsatz des zur Verfügung gestellten mobilen Endgerätes verantwortlich, soweit er hierauf Einfluss nehmen kann.

Der Entleiher verpflichtet sich an die geltenden Rechtsvorschriften – auch innerschulischer Art – zu halten. Dazu gehören Urheber-, Jugendschutz-, Datenschutz- und Strafrecht sowie die Schulordnung.

Unabhängig von der gesetzlichen Zulässigkeit ist bei der Nutzung des mobilen Endgeräts nicht gestattet, verfassungsfeindliche, rassistische, gewaltverherrlichende oder pornografische Inhalte willentlich oder wissentlich abzurufen, zu speichern oder zu verbreiten.

Der Entleiher verpflichtet sich zu jeder Zeit Auskunft über den Verbleib des mobilen Endgeräts geben zu können und dieses der Schule jederzeit vorzuführen. Er trägt dafür Sorge, das Leihobjekt pfleglich zu behandeln.

Besteht der Verdacht, dass das geliehene mobile Endgerät oder ein Computerprogramm/App von Schadsoftware befallen ist, muss dies unverzüglich der Schule / dem Schulträger gemeldet werden. Das mobile Endgerät darf im Falle des Verdachts auf Schadsoftwarebefall solange nicht genutzt werden, bis die Schule die Nutzung wieder freigibt.

Der Entleiher ist verpflichtet, Datenübertragungswege wie etwa Bluetooth oder WLAN im Unterricht bei Nichtbenutzung zu deaktivieren.

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5.2.1 Zugriff auf das mobile Endgerät

Das mobile Endgerät darf nicht - auch nicht kurzfristig - an Dritte weitergegeben werden.

Eine kurzfristige Weitergabe an andere Schülerinnen und Schüler der Schule oder an Lehrkräfte ist erlaubt, soweit hierfür eine schulische Notwendigkeit besteht.

Im öffentlichen Raum darf die Ausstattung nicht unbeaufsichtigt sein.

Das mobile Endgerät ist in der ausgehändigten Schutzhülle aufzubewahren und darf aus dieser nicht entfernt werden. Die Hülle schützt das Gerät und fängt kleinere Stöße und Stürze ab.

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5.2.2 Zugang zur Speicherung

Daten dürfen nur auf den durch den Verleiher freigegebenen Diensten (IServ/ LOGINEO NRW) gespeichert oder ausgetauscht werden.

Die Zugänge zu den Accounts sind mit einem individuellen Passwort gesichert.

Die Passwörter sind getrennt vom mobilen Endgerät unter Verschluss aufzubewahren.

Sollte der Verdacht bestehen, dass ein Passwort Dritten bekannt geworden sein könnte, musst es sofort geändert werden.

Es ist nicht erlaubt, Passwörter auf dem Gerät zu speichern. Das Passwort ist bei jeder Anmeldung einzugeben.

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5.2.3 Grundkonfiguration zur Gerätesicherheit

Im Übergabezustand sind die mobilen Endgeräte mit technischen Maßnahmen zur Absicherung gegen Fremdzugriffe und Schadsoftware vorkonfiguriert.

Der Verleiher hat zur Filterung bestimmter illegaler, verfassungsfeindlicher, rassistischer, gewaltverherrlichender oder pornografischer Internetinhalte einen Contentfilter eingesetzt. Mittels dieses Contentfilters werden die Inhalte von Webseiten während des Browserbetriebs hinsichtlich einzelner Wörter, Phrasen, Bilder oder Links, die auf einen entsprechenden Inhalt hindeuten, automatisiert gefiltert und ggf. der Zugriff auf die Inhalte über das mobile Endgerät blockiert.

Die durch die Systemadministration getroffenen Sicherheitsvorkehrungen dürfen nicht verändert oder umgangen werden.

Damit automatische Updates auf ein Endgerät heruntergeladen und eingespielt werden können, muss sich das mobile Endgerät regelmäßig mit dem Internet verbinden. Anfragen des Betriebssystems oder von installierter Software zur Installation von Updates müssen ausgeführt werden. Handelt es sich bei dem verliehenen Gerät um einen Laptop, ist dieser alle 4 Wochen an einem LAN-Kabel in der Schule anzuschließen und zu starten, um Updates über den IServ aufzuspielen.

Die Verbindung zum Internet sollte nur über vertrauenswürdige Netzwerke erfolgen z. B. über das Netzwerk der Schule, das eigene WLAN Zuhause oder einen Hotspot des eigenen Mobiltelefons. Bestehen Zweifel über die Sicherheit der zur Verfügung stehenden Netzwerke (z. B. im Café), solltest das Gerät nicht genutzt werden.

Im Unterricht musst der Entleiher alle Benachrichtigungen deaktivieren, um Störungen zu vermeiden.

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5.2.4 Datensicherheit (Speicherdienste)

Daten dürfen nur auf den durch den Verleiher freigegebenen Diensten (IServ/ LOGINEO NRW) gespeichert oder ausgetauscht werden.

Daten sollten nicht auf dem Gerät gespeichert werden, damit diese bei Verlust oder Reparatur nicht verloren gehen. Der Verleiher übernimmt keine Verantwortung für den Datenverlust, insbesondere auch nicht aufgrund von Gerätedefekten oder unsachgemäßer Handhabung.

Für die Sicherung der Daten ist ebenso der Entleiher verantwortlich wie für die vorgenommenen Einstellungen. Regelmäßige Backups sollten daher sichergestellt werden.

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5.3 Technische Unterstützung

Die technische Unterstützung durch den Schulträger / die Schule umfasst:

die Grundkonfiguration der mobilen Endgeräte durch den Schulträger,

eine Einweisung in die Grundkonfiguration der mobilen Endgeräte und deren Nutzung durch die Schule und den First-level-supporter,

eine Checkliste zur Unterstützung bei der Gewährleistung einer sicheren Nutzung der mobilen Endgeräte,

Der Verleiher behält sich vor, die auf den zur Verfügung gestellten mobilen Endgeräten gespeicherten Daten jederzeit durch technische Maßnahmen (z. B. Virenscanner) zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit und zum Schutz der IT-Systeme automatisiert zu analysieren.

Der Verleiher behält sich vor, jederzeit zentral gesteuerte Updates der auf den mobilen Endgeräten vorhandenen Software vorzunehmen, etwa um sicherheitsrelevante Lücken zu schließen.

Apps und sonstige Software können nur in Absprache mit dem First-level-supporter durch den Verleiher installiert werden. Liegt eine Genehmigung vor, muss die Software über Sicherheitsupdates auf dem aktuellen Stand gehalten werden.

Das mobile Endgerät wird zentral mit Hilfe einer Software über eine Mobilgeräteverwaltung administriert. Mit Hilfe der Mobilgeräteverwaltungüberwacht und verwaltet die Schule die mobilen Endgeräte. Der Verleiher behält sich vor, über die Mobilgeräteverwaltung mobile Endgeräte wie folgt zu administrieren:

Entsperrcode zurücksetzen

Abruf Standortdaten bei Verlust oder Diebstahl

Speicherung des Vor- und Nachnamens der Nutzerin oder des Nutzers im MDM

Gerät sperren (Entsperrcode aktivieren)

Gerät auf Werkseinstellungen zurücksetzen

Übertragung von Nachrichten auf die Geräte

Updates aufspielen

Datensicherung durchführen

Verstöße gegen Nutzungsbeschränkungen feststellen

Für die Einrichtung des mobilen Endgerätes und die Mobilgeräteverwaltung durch den Schulträger oder die Schule ist die Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzerin oder des Nutzers erforderlich.

Voraussetzung hierfür ist die Kenntnisnahme der Informationen über die Datenverarbeitung und die schriftliche Einwilligung nach Artikel 7 Datenschutz-Grundverordnung in die beschriebene Datenverarbeitung durch die Nutzerinnen und Nutzer. Diese erfolgt mit gesonderter Erklärung, die diesem Vertrag beigefügt wird. Bei Schülerinnen und Schülern unter 16 Jahren ist dabei die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Aufgrund der Vielzahl individueller Lösungen ist die Bereitstellung einer Musterinformation nicht möglich.

Bei Fragen stehen die behördlich bestellten Datenschützerinnen und Datenschützer zur Verfügung.

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5.4 Regeln für die Rückgabe

Bei der Rückgabe müssen alle persönlichen Daten von dem mobilen Endgerät entfernt werden (z. B. E-Mails).

Alle gesetzten Passwörter müssen deaktiviert werden, damit der Administrator das mobile Endgerät neu einrichten kann.

Das Gerät sollte auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt werden.

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6. Schlussbestimmungen

6.1 Soweit in diesem Vertrag keine anderen Regelungen getroffen sind, gelten die Bestimmungen des BGB, insbesondere die §§ 598 ff. BGB.

6.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige Regelung treten, deren Wirkung der Zielsetzung, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben, am nächsten kommt.

6.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses muss schriftlich erfolgen.

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6.3 Українська жестова мова (Ukrainische Gebärdensprache)

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7. Anerkennung der Nutzugnsbedingungen

Ich versichere, die Nutzung der Ausstattung nach bestem Wissen und Gewissen unter Anerkennung und Beachtung dieser Nutzungsbedingungen vorzunehmen.

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Einwilligungserklärung nach Artikel 7 Datenschutz-Grundverordnung

Die Speicherung der Daten dient der Zurverfügungstellung digitalen Lern- und Lehrmaterials in Form von Hard- und Software. Eine unterrichtliche und andere schulische Nutzung unter der flächendeckenden Einbeziehung digitaler Medien kann ohne die Speicherung und Verarbeitung nicht stattfinden. Dabei werden die Vor- und Nachnamen und die Klasse der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern im Rahmen dieses Vertrages gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung der Daten erfolgt für die Dauer des Leihvertrages.

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