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Hier sind wichtige Formulare. 

Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich. 

Anmeldung an der RWR

Das Anmelde-Formular der Realschule liegt am Tag der offenen Tür aus. Das Formular kann auf Wunsch auch per Post zugeschickt werden. Sie können das Formular auch von der Homepage herunterladen.

Wann kann ein Schüler die RWR besuchen?

Der Schüler muss einen sonderpädagogischen Förder-Bedarf mit dem Förder-Schwerpunkt Hören und Kommunikation haben.

Auch ist die Empfehlung für die weiterführende Schule (Halb-Jahres-Zeugnis der Klasse 4) wichtig. Auch Kinder mit einer Haupt-Schul-Empfehlung, können sich an der RWR anmelden. Sie werden zu einem Vorstellungs-Gespräch eingeladen.

Das Vorstellungs-Gespräch ist erst nach den Halb-Jahres-Zeugnissen.

Was muss man bei der Anmeldung abgeben?

Kopien folgender Unterlagen:

  • das Halb-Jahres-Zeugnis der Klasse 4 mit der Empfehlung für die weiterführende Schule
  • das Versetzungs-Zeugnis
  • Verfügung der Schul-Aufsicht über den sonderpädagogischen Förder-Bedarf und Förder-Ort
  • Audiogramme oder andere Unterlagen über das Hör-Vermögen
  • Schwer-Behinderten-Ausweis (falls vorhanden)
  • Geburts-Urkunde

Die Anmeldung muss von beiden Erziehungs-Berechtigten unterschrieben sein.

Müssen Kind und Eltern auch persönlich zur Schule kommen?

Ja.

Ihr Kind muss zur Aufnahme der Schul-Leitung persönlich vorgestellt werden.

Sobald die Anmeldung und das Halb-Jahres-Zeugnis mit Schulform-Empfehlung vorliegt, werden Sie mit Ihrem Kind in die Real-Schule eingeladen.

Wann erfahre ich, ob das Kind aufgenommen ist?

Sie erhalten einen Brief mit der Bestätigung. 

Wie kommt mein Kind zur Schule?

Wenn Ihr Kind sehr weit weg wohnt, kann eine Taxi-Beförderung beantragt werden.

Wer bezahlt das Taxi?

Mit dem Erhebungs-Bogen können Sie eine Taxi-Beförderung beantragen.

Der Erhebungs-Bogen ist Teil unseres Anmelde-Formulars.

Die Taxi-Kosten müssen Sie nicht selbst bezahlen. 

Was mache ich, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Sie können Widerspruch gegen die Entscheidung des Schul-Trägers einlegen. Bei Fragen helfen wir gerne weiter. 

Wer bezahlt die Fahr-Karte, wenn mein Kind mit öffentlichen Verkehrs-Mitteln fährt?

Sie selbst bezahlen die Fahr-Karte.

wenn Ihr Kind keinen Schwerbehindertenausweis mit Freifahrt besitzt, müssen Sie keine Fahr-Karte kaufen.

Nach Ablauf der Gültigkeit können die Fahr-Karten zur Erstattung in der Schule eingereicht werden. Antrags-Formulare gibt es im Sekretariat.

Wie kommt mein Kind von der Schule ins Internat?

Die Internats-Kinder fahren mit öffentlichen Verkehrs-Mitteln zwischen Internat und Schule. Kinder mit einem Schwer-Behinderten-Ausweis mit Freifahrt benutzen diesen für die Fahrt.

Kinder, die keine Freifahrt haben, bekommen von der Schule ein Antrags-Formular für das „Schoko-Ticket“.