Ziele des GLs
Das Ziel des Gemeinsamen Lernens für Schülerinnen und Schüler mit Hörschädigung ist die uneingeschränkte Teilhabe an Lebens- und Lernsituationen der allgemeinen Schule. Die Begleitung des Kindes durch eine Lehrkraft der Schule für Hörgeschädigte soll sicherstellen, dass die Besonderheiten, die sich durch die Hörschädigung ergeben, berücksichtigt werden.
Für Schülerinnen und Schülern mit einer Hörschädigung sollen so optimale Bedingungen wie möglich geschaffen werden, die es ihnen ermöglichen, den angestrebten Schulabschluss an der Regelschule zu erreichen. Es ist sinnvoll und notwendig, dass dafür das gesamte Umfeld (Eltern, Lehrkräfte, Mitschülerinnen und Mitschüler) informiert und sensibilisiert wird.
Das Wissen über die Auswirkungen einer Hörschädigung und die Möglichkeiten, mit einer - weitgehend unsichtbaren und daher oft unterschätzten - Kommunikationsbehinderung angemessen umzugehen, ist ebenso wichtig wie Kenntnisse über technische Hilfen, die sich stetig weiterentwickeln.